Gewerbeflächen
Man kann sich kaum vorstellen, dass die folgenden Gebiete als Gewerbegebiete ausgewiesen werden sollten.
Welschenkamp Wethmarheide-Ost
Mühlenbachtal Brechtener Niederung
Im Jahr 2003 sollte in Lünen unbedingt ein neues, mindestens 30 ha großes Gewerbegebiet in sog. 1a-Lage ausgewiesen werden, obwohl es nachweislich genügend Flächen gab, die besiedelt werden konnten. Ins Auge gefasst wurden die Bereiche Welschenkamp, Wethmarheide-Ost, Brechtener Niederung sowie das Mühlenbachtal. Hier sollte zudem eine „Umgehungsstraße“ gebaut werden. Der Protest gegen diese landschaftszerstörerischen Pläne formierte sich schnell. Mit Unterstützung des Arbeitskreises bildete sich die Bürgerinitiative „Stoppt den Landschaftsfraß“. Unterschriftensammlungen und ein entsprechender Antrag an den Rat der Stadt Lünen führten schließlich dazu, dass ein Bürgerentscheid durchgeführt wurde.
Bürgerentscheid 2003
Am 09.02.2003 war es soweit. Der erste Bürgerentscheid in Lünen fand statt. Alle waren gespannt wie er ausgehen würde. Für die „Freiraumschützer“ kam es vor allem darauf an, genügend Bürger an die Wahlurnen zu bekommen, denn mindestens 20% der Wahlberechtigten mussten für den Erhalt dieser Gebiete stimmen. Das gelang, und als dann das Ergebnis verkündet wurde, war die Freude groß.
Keine Gewerbegebiete im Freiraum!
Für neue Gewerbegebiete darf kein Freiraum mehr in Anspruch genommen werden.
Gewerbeansiedlungen sollten auf ehemals industriell genutzten Flächen vorgenommen werden. Es stehen genügend zur Verfügung.
In Lünen ist vorrangig die Reaktivierung der ehemaligen Zeche Victoria I/II zu betreiben. Sie ist durch die Zwoller Allee gut an das Verkehrsnetz angebunden.
Maßnahmen der Reaktivierung solcher Standorte werden auch vom Land finanziell gefördert.
Ebenfalls sind in Lünen auf den bereits bestehenden Gewerbegebieten noch Flächen für Ansiedlungen frei.
Bei nachgewiesenem Bedarf an Gewerbeflächen sollte die Stadt Lünen mit den Nachbarstädten gemeinsam zu nutzende Flächen, auf bereits ausgewiesenen Altflächen, entwickeln z.B. mit der Stadt Dortmund
auf dem Gelände der ehemaligen Westfalenhütte. Hier steht eine große Fläche zur Nutzung bereit.
Die freie Landschaft muss unangetastet bleiben.